
Was bleibt Ihren Erben? Mit allen Erben, Anteilen und dem Elternhaus auf einmal gerechnet.
Die meisten Rechner kennen einen Erben und eine Zahl. In Wirklichkeit erben eine Ehepartnerin und zwei Kinder, und der größte Posten ist ein Haus, in dem jemand weiterwohnt. Genau das rechnet dieser Rechner: Freibetrag, Steuersatz und Steuer für jeden Erben einzeln, mit dem Familienheim als eigenem, steuerfreiem Teil.
Aktualisiert am · Michael Jung, Sachwert-Spezialmakler
Rechner
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Das Familienheim bleibt für Ehepartner und Kinder steuerfrei, wenn es zehn Jahre selbst bewohnt wird; bei Kindern bis 200 m².
| Erbe | Erhält | Steuerfrei (Heim) | Freibetrag | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|---|---|
| Ehepartner | 600.000 € | 250.000 € | 500.000 € | — | 0 € |
| Kind | 300.000 € | 125.000 € | 400.000 € | — | 0 € |
| Kind | 300.000 € | 125.000 € | 400.000 € | — | 0 € |
- Erbschaftsteuer zusammen
- 0 €
- Den Erben bleiben
- 1.200.000 €
Hier greifen die Freibeträge noch. Es fällt keine Erbschaftsteuer an.
Alle zehn Jahre stehen dieselben Freibeträge erneut zur Verfügung. Bei dieser Aufteilung 1.300.000 €. Wer früh anfängt, verschenkt zu Lebzeiten, was sonst besteuert würde.
Vereinfacht: persönliche Freibeträge und das Familienheim. Der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € für Ehepartner ist bewusst nicht eingerechnet. Er wird um den Wert der Hinterbliebenenrente gekürzt, bei gesetzlicher Rente bleibt meist nichts davon übrig. Frühere Schenkungen und Betriebsvermögen fehlen ebenfalls. Keine Steuerberatung: Die verbindliche Steuer setzt das Finanzamt fest.
Bei 1.200.000 € und dieser Aufteilung fällt keine Erbschaftsteuer an.
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Was dahintersteht
Drei Paragrafen, mehr ist es nicht.
- 400.000 €
- Freibetrag je Kind und Elternteil, seit 2009 unverändert.
- 7–50 %
- Steuersatz, je nach Verwandtschaft und Höhe des Erwerbs.
- 10 Jahre
- bis jeder Freibetrag für Schenkungen wieder voll zur Verfügung steht.
Warum die Freibeträge real immer weniger wert sind und was das Bundesverfassungsgericht im Oktober prüft, steht auf Erbschaftsteuer 2026.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Wie hoch ist mein Freibetrag?
Ein Kind erbt von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei, ein Ehepartner 500.000 €, ein Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen und alle übrigen kommen auf 20.000 € (§ 16 ErbStG). Diese Zahlen stehen seit 2009 unverändert im Gesetz.
Bleibt das Elternhaus wirklich steuerfrei?
Wenn Ehepartner oder Kind zehn Jahre selbst darin wohnen, ja, bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche. Wer vorher auszieht, vermietet oder verkauft, zahlt die Steuer nachträglich. Für Geschwister oder Enkel gilt die Befreiung nicht.
Warum rechnet dieser Rechner den Versorgungsfreibetrag nicht mit?
Weil die Zahl fast immer täuscht. Der Ehepartner hat nach § 17 ErbStG 256.000 € zusätzlich, dieser Betrag wird aber um den Kapitalwert der Hinterbliebenenrente gekürzt. Bei gesetzlicher Rente bleibt davon meist nichts übrig. Was in Ihrem Fall gilt, setzt das Finanzamt fest.
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Geschrieben und geprüft von
Michael Jung
Sachwert-Spezialmakler · Versicherungsmakler
- 1996Geprüfter Versicherungskaufmann (IHK)
- 2003Geprüfter Finanzwirt (bbw)
- 2005Master Consultant in Finance
- 2016–17Senior Consultant Edelmetallberater (GG-Akademie Berlin)
- 2021Zertifiziert nach DIN 77230 (DEFINO)
- 2023Zertifizierung Florida Premium Real Estate
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