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Erbschaftsteuer 2026. Ihr Freibetrag ist seit 2009 eingefroren. Die Preise nicht.

Ein Kind erbt von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei. Diese Zahl steht seit 2009 im Gesetz. Seitdem sind die Preise um 43 % gestiegen: Real ist der Freibetrag heute nur noch ≈ 279.000 € wert. Wer ein Haus erbt, zahlt deshalb oft Steuer, wo die Eltern keine erwartet hätten.

Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober

Aktualisiert am · Michael Jung, Sachwert-Spezialmakler

Der Freibetrag

Was ist Ihr Freibetrag heute noch wert?

Im Gesetz, gestrichelt

400.000 €

Real wert 2026

≈ 279.000 €

20092026
Der Freibetrag eines Kindes steht seit 2009 unverändert bei 400.000 €. Gemessen an den Preisen von 2009 ist er 2026 nur noch ≈ 279.000 € wert.

Dasselbe Haus, fünfmal so viel Steuer. Nicht, weil Ihre Familie reicher wurde. Sondern weil die Zahl im Gesetz stehen blieb.

5 ×
so viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind auf ein Haus, das real gleich viel wert ist: 3.500 € im Erbfall 2009, 17.875 € nach 25 % Preisanstieg (Rechenbeispiel)
≈ 573.000 €
So hoch müsste der Freibetrag eines Kindes heute sein, um so viel wert zu sein wie 2009
21,4 Mrd. €
Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025, ein Rekord: +60,8 % gegenüber dem Vorjahr

Rechner

Wie viel Erbschaftsteuer zahlen Ihre Erben?

Tragen Sie ein, wer erbt und zu welchem Anteil. Das selbst bewohnte Familienheim zählt getrennt.

Das Familienheim bleibt für Ehepartner und Kinder steuerfrei, wenn es zehn Jahre selbst bewohnt wird; bei Kindern bis 200 m².

Wer erbt, und zu welchem Anteil?
  • 50 % · 600.000 €

  • 25 % · 300.000 €

  • 25 % · 300.000 €

Die Anteile werden ins Verhältnis gesetzt: 50/25/25 und 2/1/1 ergeben dasselbe.

ErbeErhältSteuerfrei (Heim)FreibetragSatzSteuer
Ehepartner600.000 €250.000 €500.000 €—0 €
Kind300.000 €125.000 €400.000 €—0 €
Kind300.000 €125.000 €400.000 €—0 €
Erbschaftsteuer zusammen
0 €
Den Erben bleiben
1.200.000 €

Hier greifen die Freibeträge noch. Es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Alle zehn Jahre stehen dieselben Freibeträge erneut zur Verfügung. Bei dieser Aufteilung 1.300.000 €. Wer früh anfängt, verschenkt zu Lebzeiten, was sonst besteuert würde.

Vereinfacht: persönliche Freibeträge und das Familienheim. Der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € für Ehepartner ist bewusst nicht eingerechnet. Er wird um den Wert der Hinterbliebenenrente gekürzt, bei gesetzlicher Rente bleibt meist nichts davon übrig. Frühere Schenkungen und Betriebsvermögen fehlen ebenfalls. Keine Steuerberatung: Die verbindliche Steuer setzt das Finanzamt fest.

Bei 1.200.000 € und dieser Aufteilung fällt keine Erbschaftsteuer an.

Wie sieht das in Ihrer Familie aus? Fragen Sie nach:+49 170 7676706Kostenlos, ohne Termin. Beratung auf Deutsch und Englisch.

Derselbe Rechner mit eigener Adresse, zum Weiterschicken und Ausdrucken: Erbschaftsteuer-Rechner.

Bundesverfassungsgericht

Was prüft Karlsruhe im Oktober?

  • 12. Oktober 2026

    Sind die Freibeträge zu niedrig?

    Bayern hält Freibeträge, Steuersätze und die Bewertung von Immobilien für verfassungswidrig, auch weil sie nie an die Preise angepasst wurden. Das Ergebnis könnte Erben entlasten.

  • 13. Oktober 2026

    Werden Firmenerben zu stark geschont?

    Ein Mann erbte von seiner Tante ein Depot und Grundstücke und zahlte voll. Bei Firmenerben können 85–100 % steuerfrei bleiben. Fällt diese Ausnahme, trifft es vor allem Familienunternehmen.

·

Das Urteil kommt frühestens 2027. Bis dahin gilt das heutige Recht. Was danach gilt, weiß niemand.

2027
Ein Urteil wird erst 2027 erwartet. Zwischen Verhandlung und Urteil vergehen meist vier bis fünf Monate.
3 ×
hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer schon beanstandet: 1995, 2006 und 2014. Jedes Mal musste der Gesetzgeber nachbessern.

Politik

Und die Politik? Ein Konzept, kein Gesetz.

Heute können Eltern jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei schenken. Das SPD-Konzept „FairErben“ würde daraus einen Freibetrag fürs ganze Leben machen: 900.000 €. Wer über Jahrzehnte schenkt, könnte dann weniger steuerfrei weitergeben als heute. Beschlossen ist nichts.

Was Sie tun können

Nicht auf Karlsruhe warten. Drei Schritte.

  1. 01

    Durchrechnen

    Was ist Ihr Vermögen heute wert, wer erbt, wie viel Steuer fällt an? Der Rechner gibt ein erstes Gefühl. Die verbindliche Zahl setzt das Finanzamt fest.

  2. 02

    Früh schenken

    Jeder Freibetrag steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh anfängt, kann ihn mehrmals nutzen. Wer wartet, vielleicht nur einmal.

  3. 03

    Die Steuer absichern

    Damit niemand das Elternhaus verkaufen muss, um die Steuer zu zahlen: Eine Risikolebensversicherung kann genau diesen Betrag bereitstellen. Michael Jung vergleicht die Anbieter als Versicherungsmakler (§ 34d GewO).

Mehr zu allen Risiken im Überblick Vermögensschutz.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wann entscheidet das Bundesverfassungsgericht?

Verhandelt wird am 12. und 13. Oktober 2026. Ein Urteil wird erst 2027 erwartet, meist vergehen vier bis fünf Monate. Bis dahin gilt das heutige Recht.

Ist das Elternhaus steuerfrei?

Es kann steuerfrei bleiben, wenn Sie als Kind oder Ehepartner zehn Jahre selbst darin wohnen. Für Kinder gilt das bis 200 m² Wohnfläche. Wer vorher auszieht oder vermietet, zahlt die Steuer nachträglich.

Wie oft kann ich steuerfrei schenken?

Alle zehn Jahre bis zur Höhe des Freibetrags, einem Kind also 400.000 € je Elternteil. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.

Weiterlesen

Mehr zu Ihrem Vermögen. Kurz, mit Quellen.

Michael Jung

Geschrieben und geprüft von

Michael Jung

Sachwert-Spezialmakler · Versicherungsmakler

  • 1996Geprüfter Versicherungskaufmann (IHK)
  • 2003Geprüfter Finanzwirt (bbw)
  • 2005Master Consultant in Finance
  • 2016–17Senior Consultant Edelmetallberater (GG-Akademie Berlin)
  • 2021Zertifiziert nach DIN 77230 (DEFINO)
  • 2023Zertifizierung Florida Premium Real Estate

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO · Vermittlerregister D-5D7P-3694H-28 · Zuletzt geprüft am

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