
Ihre Lebensversicherung ist garantiert. Zwei Paragrafen sagen: fast.
Kurz gesagt: Solange es Ihrem Versicherer gut geht, bekommen Sie, was im Vertrag steht. Kann er seine Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr erfüllen, darf die Aufsicht nach § 314 VAG Zahlungen zeitweilig verbieten, auch den Rückkauf bei einer Kündigung, und die Leistungen herabsetzen. Und wenn der Sicherungsfonds einspringt, dürfen die garantierten Leistungen nach § 222 VAG um bis zu 5 % gekürzt werden. Beides ist geltendes deutsches Recht, kein Sonderfall aus dem Ausland.
Aktualisiert am · Michael Jung, Sachwert-Spezialmakler
§ 314 VAG im Wortlaut
Keine feste Grenze. Maßstab ist der Vermögensstand des Versicherers.
„Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen.“
Die Voraussetzung in Absatz 1: Der Versicherer ist dauerhaft nicht mehr imstande, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dann darf die Aufsicht Zahlungen zeitweilig verbieten, auch Rückkauf und Beleihung, und die Leistungen herabsetzen. Eine feste prozentuale Obergrenze nennt das Gesetz nicht. Ihre Beiträge zahlen Sie in dieser Zeit in bisheriger Höhe weiter. Das gilt grundsätzlich auch für fondsgebundene Lebensversicherungen, weil ihre Anlagen zum Sicherungsvermögen des Versicherers gehören.
Zum Nachlesen: Übersicht des IKV zu § 89 und § 314 VAG (PDF) ↗
Die Garantie
Was genau ist eigentlich garantiert?
Garantiert wird der Garantiezins auf den Sparanteil Ihres Beitrags, nicht auf den ganzen Beitrag. Abschluss- und Verwaltungskosten gehen vorher ab. Für neue Verträge liegt dieser Zins 2026 bei 1,0 %. Alles darüber ist Überschussbeteiligung: eine Prognose, keine Zusage.
- 1,0 %
- Höchstrechnungszins („Garantiezins“) für neu abgeschlossene Lebensversicherungen 2025 und 2026. Er gilt nur für den Sparanteil des Beitrags, nicht für den ganzen Beitrag.
- 80,3 Mio.
- Lebensversicherungsverträge in Deutschland Ende 2024. 2015 waren es noch 86,7 Mio.
- 1.623,3 Mrd. €
- Kapitalanlagen der deutschen Erstversicherer zum 30.09.2025
80,3 Mio. Verträge in Deutschland. Und ein Sicherungsfonds von einem Promille.
Der Fonds hält ein Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der Branche und darf im Ernstfall ein weiteres Promille als Sonderbeitrag einfordern. Das reicht für einen einzelnen Versicherer. Für viele gleichzeitig war es nie gedacht.
Rechner
Was bliebe von Ihrer Garantie?
Schieben Sie den Regler auf Ihre garantierte Ablaufleistung und wählen Sie den Fall. Gerechnet wird mit den Höchstwerten, die das Gesetz erlaubt.
Und wenn es nicht der Normalfall ist?
Der Sicherungsfonds übernimmt
114.000 €
Springt der Sicherungsfonds ein, dürfen die garantierten Leistungen um bis zu 5 % gekürzt werden. Das ist der gute Ausgang.
Differenz zu Ihrer Garantie
− 6.000 €
Der Betrag, der trotz Garantie fehlen könnte.
Von 120.000 € blieben in diesem Fall 114.000 €.
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Der Sicherungsfonds
Wer springt ein, wenn ein Versicherer fällt?
Bei Lebensversicherern ist das Protektor, die Sicherungseinrichtung der Branche. Sie übernimmt den Vertragsbestand und führt ihn fort. Das hat funktioniert: 2003 übernahm Protektor die Mannheimer Lebensversicherung, 2017 ging der sanierte Restbestand an einen anderen Anbieter. Es ist bis heute der einzige Fall.
- ein Fall
- So oft musste Protektor, die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer, seit der Gründung 2002 einspringen: 2003 für die Mannheimer Lebensversicherung. 2017 ging der Restbestand an die Entis Lebensversicherung.
- 1 Promille
- So groß ist der gesetzliche Sicherungsfonds der Lebensversicherer: ein Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der Branche. Im Ernstfall darf er Sonderbeiträge von höchstens einem weiteren Promille erheben (§ 226 Abs. 4 und 5 VAG).
Einmal hat das System gehalten. Für viele Fälle gleichzeitig ist es nie getestet worden.
Wichtig: Pensionskassen fallen nicht unter Protektor. Bei der Pensionskasse der Caritas wurden Betriebsrenten um 10–30 % gekürzt. Und wo es gar keinen Sicherungsfonds gibt, endet der Schutz ganz: Bei der Element Insurance liefen 2025 rund 320.000 Verträge aus.
Was Sie tun können
Nicht kündigen. Erst nachsehen.
01
Vertrag lesen
Welcher Garantiezins steht drin, welche Ablaufleistung ist garantiert, welche nur prognostiziert? Eine Prognose ist keine Zusage. Nur die garantierte Zahl zählt.
02
Versicherer prüfen
Eigenmittelquote, Solvenzbericht, Run-off ja oder nein. Als Makler nach § 34d GewO arbeitet Michael Jung für Sie, nicht für eine Gesellschaft, und vergleicht die Anbieter.
03
Nicht alles an einen Vertrag hängen
Ein Versprechen auf Papier und ein Sachwert, der Ihnen gehört, tragen unterschiedliche Risiken. Wie viel wovon zu Ihnen passt, ist die eigentliche Frage.
Wie Michael Jung dabei vorgeht, steht unter Leistungen. Die anderen Risiken für Ihr Vermögen finden Sie im Überblick Vermögensschutz.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Ist meine Lebensversicherung sicher?
In den allermeisten Fällen ja. Die Garantie steht aber unter zwei gesetzlichen Vorbehalten: Kann ein Lebensversicherer seine Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr erfüllen, darf die Aufsicht nach § 314 VAG Zahlungen zeitweilig verbieten und Leistungen herabsetzen, ohne feste Obergrenze. Und wenn der Sicherungsfonds einspringt, dürfen garantierte Leistungen nach § 222 VAG um bis zu 5 % gekürzt werden.
Was passiert, wenn mein Versicherer pleitegeht?
Der gesetzliche Sicherungsfonds der Lebensversicherer übernimmt den Bestand und führt die Verträge fort. Er hält dafür ein Promille der Verpflichtungen der Branche und kann ein weiteres Promille als Sonderbeitrag einfordern. Seit 2002 war das genau einmal nötig: 2003 bei der Mannheimer Lebensversicherung.
Soll ich meine Lebensversicherung kündigen?
Nicht vorschnell. Alte Verträge mit hohen Garantiezinsen sind oft mehr wert, als die Kündigung einbringt, und der Rückkaufswert liegt in den ersten Jahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Sinnvoll ist zuerst ein Vergleich: Welche Garantie steht im Vertrag, wie stabil ist der Versicherer, und gibt es Alternativen zur Kündigung wie Beitragsfreistellung oder Verkauf.
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Geschrieben und geprüft von
Michael Jung
Sachwert-Spezialmakler · Versicherungsmakler
- 1996Geprüfter Versicherungskaufmann (IHK)
- 2003Geprüfter Finanzwirt (bbw)
- 2005Master Consultant in Finance
- 2016–17Senior Consultant Edelmetallberater (GG-Akademie Berlin)
- 2021Zertifiziert nach DIN 77230 (DEFINO)
- 2023Zertifizierung Florida Premium Real Estate
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO · Vermittlerregister D-5D7P-3694H-28 · Zuletzt geprüft am
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